Sektpyramide
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In Österreich ist das Ausschenken von Alkohol bei Veranstaltungen ausschließlich Unternehmen gestattet, die über eine entsprechende Gastgewerbeberechtigung verfügen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung stellt eine Verwaltungsübertretung dar. Gemäß § 366 Abs. 1 Z 1 der Gewerbeordnung 1994 wird das Ausschenken von Alkohol ohne die erforderliche Berechtigung mit einer Geldstrafe von bis zu 3.600 € geahndet, in besonders schweren Fällen kann es sogar zu einer vorübergehenden Betriebsschließung kommen.
| Anzahl der Gläser | 35 Gläser, 56 Gläser, 84 Gläser |
|---|---|
| Benötigen Sie einen Tisch mit Tischdecke für die Pyramide? | Ja, Nein |
| Cocktailkirsche in jedem Glas? | Ja, Nein |
| Trockeneis für Show-Effekt? | Ja, Nein |











































