Korkengeld für eigenen Alkohol

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Artikelnummer: #9898 Kategorie:

Nach Vereinbarung kann eigener Alkohol zur Veranstaltung mitgebracht werden. Wenn dieser Alkohol von unserem Servicepersonal ausgeschenkt und serviciert wird, wird ein Korkengeld verrechnet. Die Berechnung erfolgt standardmäßig mit 1,00 € pro Gast und Servicestunde.

In Österreich ist das Ausschenken von Alkohol bei Veranstaltungen ausschließlich Unternehmen gestattet, die über eine entsprechende Gastgewerbeberechtigung verfügen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung stellt eine Verwaltungsübertretung dar. Gemäß § 366 Abs. 1 Z 1 der Gewerbeordnung 1994 wird das Ausschenken von Alkohol ohne die erforderliche Berechtigung mit einer Geldstrafe von bis zu 3.600 € geahndet, in besonders schweren Fällen kann es sogar zu einer vorübergehenden Betriebsschließung kommen.